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BVerwG, 18.09.1996 - 5 B 109.96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten, Prüfkompetenz der Hauptfürsorgestelle bei offensichtlich ungerechtfertigter außerordentlicher Kündigung
- Wolters Kluwer
Kündigung eines Schwerbehinderten - Beurteilung der Rechtfertigung der Kündigung durch die Hauptfürsorgestelle - Umfang der Prüfung der Hauptfürsorgestelle hinsichtlich der Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung - Verletzung der Aufklärungspflicht auf Seiten des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (38) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 39.90
Restermessen der Hauptfürsorgestelle bei außerordentlicher Kündigung eines …
Auszug aus BVerwG, 18.09.1996 - 5 B 109.96
Danach hat die Hauptfürsorgestelle über die Wirksamkeit der (beabsichtigten) Kündigung, also über das Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB unter Berücksichtigung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung, nicht zu urteilen (BVerwGE 90, 275 [BVerwG 02.07.1992 - 5 C 39/90]).Der vom Arbeitgeber angegebene Kündigungsgrund ist deshalb im arbeitsgerichtlichen Kündigungsrechtsstreit zu überprüfen (vgl. BVerwGE 90, 275 [BVerwG 02.07.1992 - 5 C 39/90]).
Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar bisher offengelassen, ob die Hauptfürsorgestelle die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung (ausnahmsweise) dann zu prüfen hat, wenn durch die im Zustimmungsverfahren vorzunehmenden Anhörungen und Ermittlungen offenbar wird, daß die vom Arbeitgeber geltend gemachten Gründe eine außerordentliche Kündigung offensichtlich nicht zu rechtfertigen vermögen (BVerwGE 90, 275 [BVerwG 02.07.1992 - 5 C 39/90]).
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden, daß eine offensichtliche Unwirksamkeit der Kündigung nur angenommen werden kann, wenn sie ohne jeden vernünftigen Zweifel in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht offen zu Tage liegt, sich jedem Kundigen geradezu aufdrängt (BVerwGE 90, 275 [BVerwG 02.07.1992 - 5 C 39/90] m.w.N.).
Das Berufungsgericht hat eine offensichtliche Unwirksamkeit der Kündigung in Anknüpfung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verneint, nach der eine offensichtliche Unwirksamkeit der Kündigung nur angenommen werden kann, wenn sie ohne jeden vernünftigen Zweifel in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht offen zu Tage liegt (vgl. BVerwGE 90, 275 [BVerwG 02.07.1992 - 5 C 39/90]).
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus BVerwG, 18.09.1996 - 5 B 109.96
Aus dem Verständnis der Grundrechte als "eine objektive Wertordnung, die als verfassungsrechtliche Grundentscheidung für alle Bereiche des Rechts gilt und Richtlinien und Impulse für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung gibt" (BVerfGE 39, 1 ; vgl. auch BVerfGE 7, 198 [BVerfG 15.01.1958 - 1 BvR 400/51]), folgt ohne weiteres, daß auch eine Grundrechtsverletzung die Offensichtlichkeit der Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung (mit-)begründen kann.Auch der geltend gemachte Zulassungsgrund der Abweichung des Berufungsbeschlusses von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Januar 1958 - 1 BvR 400/51 - (BVerfGE 7, 198) liegt nicht vor.
- BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74
Schwangerschaftsabbruch I
Auszug aus BVerwG, 18.09.1996 - 5 B 109.96
Aus dem Verständnis der Grundrechte als "eine objektive Wertordnung, die als verfassungsrechtliche Grundentscheidung für alle Bereiche des Rechts gilt und Richtlinien und Impulse für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung gibt" (BVerfGE 39, 1 ; vgl. auch BVerfGE 7, 198 [BVerfG 15.01.1958 - 1 BvR 400/51]), folgt ohne weiteres, daß auch eine Grundrechtsverletzung die Offensichtlichkeit der Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung (mit-)begründen kann. - BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung …
Auszug aus BVerwG, 18.09.1996 - 5 B 109.96
Eine solche Abweichung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts voraus, daß das Berufungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden (abstrakten) Rechtssatz von einem in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abweicht (vgl. Beschluß vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - ). - BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84
Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts
Auszug aus BVerwG, 18.09.1996 - 5 B 109.96
Die Klägerin hätte jedoch, um ihrer Darlegungslast (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO) zu genügen, außer den genannten Beweismitteln auch angeben müssen, inwiefern sich dem Berufungsgericht - nach dessen materiellrechtlicher Auffassung (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - ) - eine Beweisaufnahme in der von der Klägerin für erforderlich gehaltenen Richtung hätte aufdrängen müssen.
- BVerwG, 12.07.2012 - 5 C 16.11
Anfechtungsklage; Rechtsschutzinteresse; Fiktion; Fiktion eines Verwaltungsakts; …
Dies setzt zwingend voraus, dass der Gegenstand der öffentlich-rechtlichen Prüfung demjenigen der arbeitsrechtlichen Prüfung entspricht (Urteil vom 2. Juli 1992 - BVerwG 5 C 39.90 - BVerwGE 90, 275 = Buchholz 436.61 § 21 SchwbG 1986 Nr. 3 S. 8;… Beschlüsse vom 7. März 1991 a.a.O. S. 2 f. und vom 18. September 1996 - BVerwG 5 B 109.96 - Buchholz 436.61 § 21 SchwbG Nr. 8 S. 3). - OVG Hamburg, 10.12.2014 - 4 Bf 159/12
Evidenzkontrolle des Integrationsamtes bei Zustimmung zur Kündigung
Diese Frage ist nicht im Zustimmungsverfahren nach den §§ 85 ff. SGB IX, sondern im arbeitsgerichtlichen Kündigungsrechtsstreit zu überprüfen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 12.7.2012, 5 C 16.11, BVerwGE 143, 325, juris Rn. 18; Beschl. v. 18.9.1996, 5 B 109.96, juris Rn. 3;… Urt. v. 2.7.1992, 5 C 39.90, BVerwGE 90, 275, juris Rn. 20 ff.).Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn die arbeitsrechtliche Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung evident ist (…so etwa OVG Magdeburg, Urt. v. 22.6.2011, 3 L 246/09, juris Rn. 32;… VGH München, Urt. v. 28.9.2010, 12 B 10.1088, juris Rn. 30;… in diese Richtung auch BVerwG, Urt. v. 11.11.1999, 5 C 23.99, BVerwGE 110, 67, juris Rn. 20; Beschl. v. 18.9.1996, 5 B 109.96, juris Rn. 4;… noch offen gelassen bei BVerwG, Beschl. v. 2.7.1992, 5 C 51.90, BVerwGE 90, 287, juris Rn. 25).
Auch dies könnte allenfalls dann im Zustimmungsverfahren nach den §§ 85 ff. SGB IX relevant sein, wenn die Arbeitsrechtswidrigkeit dieses Vorgehens der Beigeladenen derart offensichtlich ist, dass sie ohne jeden vernünftigen Zweifel in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht offen zu Tage liegt, sich jedem Kundigen geradezu aufdrängt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.9.1996, 5 B 109.96, juris Rn. 4).
- BVerwG, 04.02.2021 - 5 VR 1.20
Mitglied des Personalrats ist nach außerordentlicher Kündigung an der Ausübung …
Die Unwirksamkeit der Kündigung muss also ohne jeden vernünftigen Zweifel in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht offen zu Tage liegen (vgl. BAG, Beschluss vom 27. Februar 1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122 ; s.a. BVerwG, Beschluss vom 18. September 1996 - 5 B 109.96 - Buchholz 436.61 § 21 SchwbG Nr. 8 S. 4 m.w.N.).
- VG Mainz, 05.04.2019 - 1 K 731/18
Fehlerhafte Ausübung des Ermessens bei der Zustimmung zur Kündigung eines …
Ist die beabsichtigte Kündigung nach arbeitsrechtlichen Vorschriften offensichtlich unwirksam, das heißt, dass die Unwirksamkeit der Kündigung ohne jeden vernünftigen Zweifel in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht offen zu Tage liegt und sich jedem Kundigen geradezu aufdrängt (BVerwG, Beschluss vom 18. September 1996 - 5 B 109.96 -, juris, Rn. 4), ist der Zustimmungsantrag abzulehnen bzw. eine erteilte Zustimmung vom Gericht aufzuheben. - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2011 - 12 A 705/10
Für einen Zusammenhang zwischen der Behinderung und dem Kündigungsgrund i.S.d. § …
- 5 B 109.96 -, Buchholz 436.61 § 21 SchwbG Nr. 8; Urteil vom 2. Juli 1992 - 5 C 39.90 -, BVerwGE 90, 275 ff. jeweils zu der wortgleichen Vorgängerregelung des § 21 Abs. 4 SchwbG; OVG NRW, Beschlüsse 25. Mai 2009 - 12 A 472/09 -, juris, vom 25. Februar 2009 - 12 A 96/09 -, juris, und vom 23. Mai 2008 - 12 A 3176/07 -, juris.- 5 B 109.96 -, a.a.O.; Urteil vom 2. Juli 1992.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2009 - 12 A 2431/08
Rechtmäßigkeit eines Bescheides des Integrationsamtes über eine Erteilung der …
- 5 B 109/96 -, Buchholz 436.61 § 21 SchwbG Nr. 8; Urteil vom 2. Juli 1992 - 5 C 39.90 -, BVerwGE 90, 275 ff. jeweils zu der wortgleichen Vorgängerregelung des § 21 Abs. 4 SchwbG; OVG NRW, Beschluss vom 23. Mai 2008 - 12 A 3176/07 -.- 5 B 109/96 -, a.a.O.; Urteil vom 2. Juli 1992.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2008 - 12 A 3176/07
Rechtmäßigkeit eines Bescheids des Integrationsamts über die Erteilung der …
- 5 B 109/96 -, Buchholz 436.61 § 21 SchwbG Nr. 8; Urteil vom 2. Juli 1992 - 5 C 39.90 -, BVerwGE 90, 275 ff. jeweils zu der wortgleichen Vorgängerregelung des § 21 Abs. 4 SchwbG.- 5 B 109/96 -, a.a.O.; Urteil vom 2. Juli 1992.
- 5 B 109/96 -, a.a.O.; Urteil vom 2. Juli 1992 - 5 C 39.90 -, a.a.O., jeweils zu der wortgleichen Vorgängerregelung des § 21 Abs. 4 SchwbG.
- OVG Bremen, 07.08.2001 - 2 B 257/01
Außerordentliche Kündigung eines psychisch kranken Arbeitnehmers
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 25.02.2004 - 6 P 12.03
Instanzenzug
Da die gegenüber dem Antragsteller beabsichtigte Kündigung aus Gründen erfolgen sollte, die nicht im Zusammenhang mit seiner Behinderung standen, wäre die Zustimmung der Hauptfürsorgestelle aller Voraussicht nach erteilt worden (§ 21 Abs. 4 SchwbG; vgl. dazu Urteil vom 2. Juli 1992 - BVerwG 5 C 39.90 - BVerwGE 90, 275; Urteil vom 10. September 1992 - BVerwG 5 C 80.88 - Buchholz 436.61 § 18 SchwbG Nr. 6; Beschluss vom 18. September 1996 - BVerwG 5 B 109.96 - Buchholz 436.61 § 21 SchwbG Nr. 8). - OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2011 - 3 L 246/09
Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Menschen
Die Entscheidung, ob der Kündigungsgrund im Zusammenhang mit der Behinderung steht, ist auf der Grundlage des vom Arbeitgeber angegebenen Kündigungsgrundes zu treffen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.09.1996 - 5 B 109.96 -, juris).Eine offensichtlich ungerechtfertigte Kündigung liegt daher nur dann vor, wenn die Rechtswidrigkeit der Kündigung ohne jeden vernünftigen Zweifel und ohne Beweiserhebung in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht zutage tritt und sich jedem Kundigen geradezu aufdrängt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.09.1996, a. a. O.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2009 - 12 A 472/09
Fehlerhafte Zustimmung des Integrationsamtes zu einer außerordentlichen Kündigung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2013 - 12 A 1635/10
Anspruch auf Aufhebung der Zustimmungserteilung des Integrationsamtes zur …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2013 - 12 A 1633/10
Zustimmung des Integrationsamtes zu einer außerordentlichen fristlosen Kündigung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2009 - 12 A 96/09
Fehlerhafte Ausübung des bestehenden Ermessens bei der Erteilung der Zustimmung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2008 - 12 A 3176/07
Rechtmäßigkeit einer Zustimmung zu einer beabsichtigten außerordentlichen …
- BVerwG, 31.07.2007 - 5 B 81.06
Sonderkündigungsschutz eines Schwerbehinderten - Aufklärungspflicht der …
- VG Augsburg, 06.11.2012 - Au 3 K 12.8
Schwerbehinderung; außerordentliche Kündigung; Zustimmung des Integrationsamts
- VG Mainz, 13.06.2019 - 1 K 787/18
Schwerbehinderter; Zustimmung des Integrationsamtes zur außerordentlichen …
- VG Gelsenkirchen, 04.11.2002 - 11 K 619/00
Ausgestaltung der Zustimmungsbedürftigkeit der außerordentlichen und ordentlichen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2012 - 12 A 1903/12
Wirksamkeit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten …
- VG Augsburg, 17.09.2013 - Au 3 K 13.698
Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung; schwerbehinderter Mensch; Zusammenhang; …
- OVG Berlin, 23.04.2003 - 5 B 9.01
Wohriungsbindungsrecht; Geldleistung; Rückzahlung der öffentlichen Mittel; …
- VG Düsseldorf, 10.06.2013 - 13 K 6670/12
Betriebsbedingte Kündigung eines Schwerbehinderten - Kündigungszustimmung durch …
- VG Stade, 12.12.2017 - 4 A 2438/16
Kündigung; maßgeblicher Zeitpunkt; nicht anerkannte Behinderung; Prüfungsmaßstab; …
- VGH Hessen, 21.05.2014 - 10 A 1980/13
Antrag auf Zulassung der Berufung - Zustimmung des Integrationsamtes zur …
- VGH Baden-Württemberg, 22.01.1998 - 9 S 1075/96
Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten - zuständiges Arbeitsamt
- VG Stuttgart, 09.12.2011 - 11 K 1451/11
Rechtmäßigkeit der Verweigerung der Zustimmung zur betriebsbedingten Kündigung - …
- VG Ansbach, 08.09.2011 - AN 14 K 11.01292
Außerordentliche Kündigung; 2-Wochen-Frist; - mittelbarer - Zusammenhang zwischen …
- VG Ansbach, 08.02.2007 - AN 14 K 06.02713
Zustimmung des Integrationsamtes zu einer außerordentliche Kündigung mit sozialer …
- VG Aachen, 07.02.2006 - 2 K 4421/04
Zustimmung des Integrationsamtes zu einer außerordentlichen Kündigung - kein …
- VG Minden, 10.01.2014 - 6 K 491/13
Verpflichtung des Integrationsamtes zur Zustimmung zur krankheitsbedingten …
- VG München, 22.09.2011 - M 15 K 11.2707
Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung einer Schwerbehinderten; …
- VG Ansbach, 29.01.2009 - AN 14 K 08.00429
Außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist; Zweiwochenfrist bei …
- VG Aachen, 22.07.2005 - 2 K 2091/02
Rechtmäßigkeit der Zustimmung des Integrationsamtes zu einer außerordentlichen …
- VG München, 17.04.2013 - M 18 K 12.5115
Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung
- VG Stuttgart, 15.12.2011 - 11 K 2264/11
Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines …
- VG Ansbach, 24.03.2011 - AN 14 K 10.02203
Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung (mit sozialer Auslauffrist); …
- VG Freiburg, 22.11.2011 - 5 K 632/10
Zulässigkeit der Zustimmung zu einer außerordentlichen verhaltensbedingten …